In Hamburg, wie auch im Rest Deutschlands, gibt es zwei Arten von Energieausweisen für Immobilien, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Welcher Energieausweis für eine Immobilie benötigt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch der Immobilie in den letzten drei Jahren, während der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf auf Basis von Bauplänen und anderen Daten ermittelt. Beide Ausweise enthalten Informationen zum energetischen Zustand der Immobilie in Hamburg sowie Empfehlungen zur energetischen Sanierung.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen kein Energieausweis benötigt wird, wie zum Beispiel für denkmalgeschützte Gebäude, Baudenkmäler oder Gebäude, die nur temporär genutzt werden. Außerdem sind bestimmte kleine und einfache Gebäude von der Ausweispflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich, im Zweifel bei der zuständigen Behörde oder einem Energieberater nachzufragen, ob ein Energieausweis benötigt wird.
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Es gibt in der Metropolregion Hamburg verschiedene Begriffe, die verwendet werden, um einen Experten für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken zu beschreiben. Manche bezeichnen ihn als Sachverständigen, Grundstücksgutachter, Hausgutachter, Wohnungsgutachter oder auch Bausachverständigen. Es gibt auch allgemeinere Bezeichnungen wie Gutachter, Wertermittler oder Immobilienbewerter, die in Hamburg und Umgebung verwendet werden. Viele bezeichnen sich selbst als Immobiliensachverständige, doch nur wenige verfügen tatsächlich über das erforderliche Fachwissen, um eine präzise Wertermittlung von Immobilien in Hamburg durchzuführen, ein Verkehrswertgutachten (Zeitwert, Marktwert, Verkehrswert) zu erstellen oder Mängel zu erkennen. Daher ist es wichtig sicherzustellen, dass der Immobiliengutachter für eine seriöse Kaufberatung über eine umfangreiche und qualifizierte Fachausbildung und viele Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche und dem Immobilienmarkt verfügt.