In Hamburg wird die Grunderwerbsteuer fällig, wenn Sie eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen. Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt und vom Käufer zu zahlen ist. In Hamburg beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 5,5% des Kaufpreises.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist Sache der Bundesländer. Es ergeben sich daraus unterschiedliche Prozentsätze, die bei einem Hauskauf, Wohnungskauf oder einem Grundstückskauf auf dem Kaufpreis als Steuer an das Finanzamt Hamburg fällig werden.
Nachfolgend haben wir die Prozentsätze für ganz Deutschland aufgelistet:
Grunderwerbsteuer in Hamburg 2025 (ab 01.01.2023 Erhöhung auf 5,5 %)
Baden-Württemberg 5 %
Bayern 3,5 %
Berlin 6 %
Bremen 5 %
Brandenburg 6,5 %
Hessen 6 %
Mecklenburg-Vorpommern 6 %
Niedersachsen 5 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Rheinland-Pfalz 5 %
Saarland 6,5 %
Sachsen 5,5 %
Sachsen-Anhalt 5 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 6,5 %
In folgenden Fällen sind bei einem Immobilienkauf keine Steuern zu entrichten:
Die Grunderwerbsteuer muss in der Regel innerhalb von vier Wochen nach dem Kauf der Immobilie oder des Grundstücks an das Finanzamt Hamburg gezahlt werden. Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten, da bei einer verspäteten Zahlung Verzugszinsen und möglicherweise weitere Sanktionen anfallen können.
Es ist ratsam, bei der Planung des Immobilienkaufs oder Grundstückskaufs in Hamburg die Grunderwerbsteuer mit einzubeziehen, um sicherzustellen, dass Sie genügend finanzielle Mittel für den Kauf und die zusätzlichen Kosten wie die Grunderwerbsteuer zur Verfügung haben.
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Es gibt in der Metropolregion Hamburg verschiedene Begriffe, die verwendet werden, um einen Experten für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken zu beschreiben. Manche bezeichnen ihn als Sachverständigen, Grundstücksgutachter, Hausgutachter, Wohnungsgutachter oder auch Bausachverständigen. Es gibt auch allgemeinere Bezeichnungen wie Gutachter, Wertermittler oder Immobilienbewerter, die in Hamburg und Umgebung verwendet werden. Viele bezeichnen sich selbst als Immobiliensachverständige, doch nur wenige verfügen tatsächlich über das erforderliche Fachwissen, um eine präzise Wertermittlung von Immobilien in Hamburg durchzuführen, ein Verkehrswertgutachten (Zeitwert, Marktwert, Verkehrswert) zu erstellen oder Mängel zu erkennen. Daher ist es wichtig sicherzustellen, dass der Immobiliengutachter für eine seriöse Kaufberatung über eine umfangreiche und qualifizierte Fachausbildung und viele Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche und dem Immobilienmarkt verfügt.